29. April 1966: Gesetz über die völlige Abschaffung des Systems der Naturalsteuer in der Landwirtschaft - Nordkorea-Information

Direkt zum Seiteninhalt

29. April 1966: Gesetz über die völlige Abschaffung des Systems der Naturalsteuer in der Landwirtschaft

Die völlige Abschaffung der Naturalsteuer in der Landwirtschaft

Am 29. April Juche 55 (1966) wurde in der DVRK ein historisches Gesetz über die völlige Abschaffung des Systems der Naturalsteuer in der Landwirtschaft verabschiedet. Das landwirtschaftliche Naturalsteuersystem wurde im Juni Juche 35 (1946) festgesetzt. Es ermöglichte den Bauern noch aktivere Teilnahme an der Produktionssteigerung in der Landwirtschaft und an dem Aufbau des Staates. Es ermöglichte auch, die Nahrungsmittel für die Bewohner und die für industrielle Entwicklung notwendigen Rohstoffe und Finanzmittel bereitzustellen. Im Mai Juche 36 (1947) wurde das System der landwirtschaftlichen Naturalsteuer in der Richtung der Senkung ihrer Rate konkretisiert, und danach verkleinerte sich die Steuer allmählich systematisch. Während des vaterländischen Befreiungskrieges gegen die US-amerikanischen Aggressoren in den 1950er Jahren wurden verschiedene Maßnahmen für Steuerfreiheit oder Steuersenkung ergriffen. So konnte man in der Bedingung des Krieges die Fragen der Nahrungsmittel und der Rohstoffe für Industrie lösen und gleichzeitig die Last der Bauern wegen Naturalsteuer erleichtern. Je mehr sich in der Nachkriegszeit die sozialistische staatliche Industrie entwickelte und die Basis der selbständigen Nationalwirtschaft gefestigt wurde, sank nach und nach die Rate der landwirtschaftlichen Naturalsteuer. Juche 50 (1961) war durch die Festigung der Basis der sozialistischen Industrialisierung die ausreichende Möglichkeit für die völlige Abschaffung des Systems der landwirtschaftlichen Naturalsteuer vorhanden. Darauf basierend ließ man in den 3 Jahren seit Juche 53 (1964) die Naturalsteuer vollkommen beseitigen.

Die Naturalsteuer wurde in Hinsicht auf die wirtschaftliche Basis etappenweise abgeschafft nach der Reihenfolge, zuerst in den armen, dann in den mittleren und zum Schluss in den reichen Farmen.

Bis Ende Juche 52 (1963) wurde schon ein Drittel der Genossenschaftlichen Landwirtschaftsbetriebe in der DVRK von der Naturalsteuer völlig befreit, und die restlichen GLB dann in den 3 Jahren von Juche 53 (1964) bis Juche 55 (1966). Durch die völlige Abschaffung der Naturalsteuer konnte sich die wirtschaftliche Basis der GLB weiter festigen und sich das Leben der Bauern verbessern. Die Bauern wurden für immer von der Steuerlast befreit.

Laut diesem historischen Gesetz verwandelten sich die Dörfer der DVRK in die sozialistischen Dörfer ohne Steuer.


Stimme Koreas, April 2015

© 2003 – 2024 Nordkorea-Info.de
Zurück zum Seiteninhalt